Mein neuer Wohnort liegt nicht im DOKOM21-Anschlussgebiet. Was nun?
Sollten Sie in ein Gebiet ziehen, das nicht durch DOKOM21 versorgt werden kann, muss das Vertragsverhältnis leider beendet werden. Sie können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat außerordentlich kündigen. Bitte lassen Sie uns schnellstmöglich eine Kündigung zukommen (per Post, E-Mail oder das Kündigungsformular auf unserer Webseite). Befinden Sie sich noch in der Mindestvertragslaufzeit benötigen wir außerdem eine Kopie der Meldebescheinigung als Nachweis.
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre bisherigen Rufnummern nicht in ein anderes Vorwahlgebiet mitnehmen können.
Ob Ihr neuer Wohnort im Anschlussgebiet der DOKOM21 liegt, erfahren Sie über die Verfügbarkeitsprüfung auf unserer Webseite.
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