Was muss ich tun, damit der Wechsel zu DOKOM21 vollzogen werden kann?
Falls Sie einen Neuanschluss beantragen und Ihre bisherige Rufnummer(n) nicht übernehmen, müssen Sie Ihren Telefonanschluss bei Ihrem bisherigen Anschlussanbieter selbst kündigen. Nur bei einer Portierung Ihrer Rufnummer kann DOKOM21 die Kündigung Ihres Anschlusses beim bisherigen Anbieter durchführen. Bitte geben Sie bei den Informationen zum alten Anschluss den korrekten Namen des Anschlussinhabers an, so wie er beim bisherigen Anbieter vorliegt.
Bei der Bestellung über unsere Webseite ist die Portierung Ihrer Rufnummern ganz einfach möglich. Unter dem Punkt "Anschlussdaten" können Sie alle erforderlichen Informationen eintragen:
Bei Bestellungen direkt bei uns kreuzen Sie im DOKOM21-Auftragsformular bitte bei Punkt 1 „Anschlussübernahme“ an und füllen den beiliegenden Portierungsauftrag aus. Eine Ausfüllhilfe ist beigefügt.
Geben Sie uns bitte auch den Namen Ihres bisherigen Netzbetreibers auf dem Portierungsbogen an.
Mit dem ausgefüllten Portierungsauftrag leitet DOKOM21 für Sie die Kündigung des Telefonanschlusses sowie die Mitnahme Ihrer Rufnummer(n) bei Ihrem derzeitigen Netzbetreiber ein.
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