Wie lange werden meine Einzelverbindungen von DOKOM21 gespeichert?
Ihre Einzelverbindungen werden gemäß der gesetzlichen Speicherfrist für einen Zeitraum von 180 Tagen ab Rechnungsstellung gespeichert. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist DOKOM21 verpflichtet, diese Daten zu löschen.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Beauftragung der vorzeitigen Löschung der Abrechungsdaten oder nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist DOKOM21 gemäß §16 Abs. 2TKV, §7 Abs. 4 TDSV keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen trifft. Sollten Sie nachträglich Kopien von Einzelverbindungen wünschen, die eine ältere als die aktuelle Rechnung betreffen, klicken Sie hier. Drucken Sie sich bitte das Dokument aus und senden es vollständig ausgefüllt an DOKOM21. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Speicherfrist erhalten Sie dann Ihre gewünschten Daten.