Was passiert mit bestehenden Sammelinkasso-Verträgen, die zwischen dem Eigentümer und DOKOM21 geschlossen wurden?
Hauseigentümer erhalten durch die TKG-Novelle ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Verträge zur Kabel-TV-Versorgung zum 30.06.2024.
Nicht betroffen von diesem Sonderkündigungsrecht sind jedoch Gestattungsverträge für die NE4.
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