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Abschaffung Nebenkostenprivileg

Wie können Hausverwalter und Vermieter die Glasfaserumlage zur Modernisierung Ihrer Immobilien nutzen?

Als „Ersatz“ für den Wegfall des Nebenkostenprivilegs wurde im Rahmen der TKG-Novelle die sog. Glasfaserumlage eingeführt. Durch diese können die Anschaffungskosten für eine moderne Gebäudeinfrastruktur in Form von Glasfaserverkabelung auf die Mieter umgelegt werden. Der Umlagebetrag für die Baukosten des Glasfaseranschlusses beläuft sich auf maximal 60 € / Jahr und Wohnung, die über fünf Jahre auf die Mieter umgelegt werden können. Verfügt Ihr Gebäude noch über eine Kupfer-Verkabelung in Baumstruktur, können Sie diese auf eigene Rechnung durch eine Glasfaserverkabelung ersetzen. Diese Modernisierungsmaßnahme können Sie im Rahmen einer „Modernisierungsmieterhöhung“ (max. 8 % der monatlichen Nettokaltmiete) auf die Mieter umlegen.

Sie möchten Ihre Immobilie(n) mit einem zukunftsfähigen Glasfaseranschluss oder einer Inhouse-Verkabelung mit Glasfaserkabeln ausstatten? Nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten auf und lassen Sie sich beraten.

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