Als Kabelnetzanbieter bietet DOKOM21 eine Vielzahl an TV-Sendern an.
Diese unterscheiden sich neben der Programmvielfalt auch in der technischen Realisierung. So besteht ein DVB-C Signal aus digitalen Signalen. Digitale TV-Sender gibt es in Standard-Signalen (SD) und hochauflösenden-Signalen (HD). Damit Sie alle Signale empfangen können, benötigen Sie einen DVB-C Receiver.
In den meisten Fernsehgeräten ist der Receiver bereits integriert und das DOKOM21 TV-Signal steht Ihnen nach einem vollständigen Sendersuchlauf zur Verfügung. Bitte entnehmen Sie der Bedienungsanleitung, ob Ihr TV-Gerät einen integrierten Receiver besitzt. Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie einen externen DVB-C Receiver, um die digitalen Signale zu empfangen.
Im Fachhandel können Sie unterschiedlichste Varianten an DVB-C Receivern erwerben. Von Basisgeräten bis hin zu Geräten, die über Aufnahmefunktionen verfügen und Pay-TV Programme verschiedener Anbieter mit Hilfe von Smartcards oder CA-Modulen entschlüsseln können. Zum Empfang der DOKOM21 TV-Zusatzprogramme ist ein geeignetes Endgerät (TV und/oder Digital-Receiver mit einem CI+ Schacht) und ein DOKOM21 CA-Modul (einmalig 49,99€) notwendig. Lassen Sie sich im Fachhandel beraten und wählen Sie einen DVB-C Receiver, der zu Ihren Bedürfnissen passt.
Standardmäßig empfangen Sie das digitale TV-Programm.
Die digitalen TV-Sender empfangen Sie mit einem Digital-Receiver. Dieser ist häufig bereits in Ihrem TV-Gerät integriert.
Bei einem TV-Kabelanschluss sind bereits viele kostenlose HD-Sender enthalten. Alle Senderlisten finden Sie hier.
Ein Sendersuchlauf ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich und dann nötig, wenn Sie ein neues Empfangsgerät kaufen oder wenn der Empfangsweg wechselt.
Es folgt eine exemplarische Anleitung für einen Sendersuchlauf.
Menü aufrufen - Rufen Sie über die Fernbedienung das Menü Ihres Receivers auf und suchen Sie nach einem Menüpunkt der beispielsweise „Installation“, „Einstellung“ oder „Kanaleinstellung“ heißt. Bei einigen Geräten muss zum Aufruf des Menüpunktes ein Sicherheitscode eingegeben werden. Standardmäßig häufig „0000“ oder „1234“.
Suchlauf starten – Je nach Hersteller gibt es verschiedene Suchläufe: „Automatischer Suchlauf“, „Satelliten Suche“, „Netzwerksuche“ oder ähnliches. Nutzen Sie bitte den automatischen Suchlauf. Dieser kann zum Beispiel auch mit „Senderprogrammierung“ oder „Kanalsuchlauf“ umschrieben sein.
Suchlauf abwarten – Je nach Gerät kann der Suchlauf bis zu 15 Minuten dauern. Ein Infofeld im TV-Gerät zeigt an, wenn der Sendersuchlauf beendet ist.
Die genauen Schritte können je nach Hersteller und Modell Ihres Fernsehgeräts leicht variieren. Es ist daher ratsam, die Bedienungsanleitung Ihres Fernsehgeräts zu Rate zu ziehen, wenn Sie spezifische Anweisungen benötigen.
Alle Angebote der DOKOM21 Kabel-TV Zusatzprogramme sind mit dem Verschlüsselungssystem Verimatrix Advanced Security verschlüsselt. Sky nutzt hingegen ein anderes Verschlüsselungssystem. Eine Möglichkeit, beide Systeme auf einem Digitalreceiver zu nutzen, bietet sich bei Receivern mit einem so genannten Common-Interface Einschub.
Diese lassen sich mit externen CA-(Verschlüsselungs-)Modulen aufrüsten, so dass die Empfangbarkeit mehrerer Verschlüsselungssysteme gewährleistet ist. Die meisten von Sky eingeführten Receivergenerationen verfügen leider nicht über eine solche Funktionalität, was die Vielfalt der Empfangsmöglichkeiten einschränkt.
Wir empfehlen daher Digitalreceiver mit einem Common-Interface-Einschub. Zahlreiche Hersteller sind mit den verschiedensten Ausführungen im Handel vertreten. Bitte wenden Sie sich an den Hersteller Ihres Digitalreceivers, um zu erfahren, ob Ihr Digitalreceiver DOKOM21 Kabel-TV Zusatzprogramme empfangen kann.
Wenn Sie Fehlermeldungen wie "Kein Zugriff" oder "Sender ist verschlüsselt" auf Ihren abonnierten Sendern erhalten, ist Ihre SmartCard ggf. nicht mehr freigeschaltet und benötigt ein neues Freischaltsignal.
Ein neues Freischaltsignal können Sie hier anfordern.
Ist das Programm nach 30 minütiger Wartezeit weiterhin nicht zu entschlüsseln, führen Sie bitte folgende Schritte durch:
1. Starten Sie erneut einen vollständigen Sendersuchlauf. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Handbuch Ihres Digital Receivers.
2. Verbleiben Sie auf dem bestellten, nicht empfangbaren Sender und führen Ihre Smartcard abhängig von den Angaben des Digital Receiver Herstellers mit dem Chip nach unten bzw. oben weisend erneut ein. Warten Sie ohne weiteren Senderwechsel eine Stunde ab.
3. Sollten die bestellten Sender weiterhin nicht empfangbar sein, melden Sie dies bitte unter Angabe Ihrer Smartcard-Nummer bei der DOKOM21 Störungshotline unter der folgenden Rufnummer: 0231.930-10 00.
Bitte wenden Sie sich an den Hersteller Ihres Digitalreceivers, um zu erfahren, ob Ihr Digitalreceiver Verimatrix-fähig ist.
Für viele Probleme kann Ihnen die Bedienungsanleitung Ihres Empfangsgeräts weiterhelfen. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie im Internet danach suchen. Die meisten Hersteller bieten die Bedienungsanleitungen für ihre Geräte mittlerweile kostenlos zum Download auf ihren Websites an.
Zusätzlich können Sie Unterstützung von Fachgeschäften und Händlern erhalten. Sie könnten auch Freunde oder Verwandte fragen, ob jemand Ihnen beim Durchführen eines Sendersuchlaufs behilflich sein kann.
Folgende Fachhändler helfen Ihnen bei einem Sendersuchlauf weiter:
- Elektro Blauert Multimedia: 02381 – 3070716
- Elektrotechnik Duwentester: 0231 – 95987924
- EP:Lüke: 0231 - 411703
Natürlich können Ihnen auch andere Fachhändler bei einem Sendersuchlauf behilflich sein.
Für den Empfang des digitalen DOKOM21 TV-Signals benötigen Sie einen DVB-C Receiver. Zum Empfang der DOKOM21 TV-Zusatzprogramme ist ein geeignetes Endgerät (TV und/oder Digital-Receiver mit einem CI+ Schacht) und ein DOKOM21 CA-Modul
Sollten Sie bereits einen Digital-Receiver besitzen, dann wenden Sie sich bitte an den Hersteller, um zu erfahren, ob Ihr Digital-Receiver das DOKOM21 TV-Signal und die DOKOM21 TV-Zusatzprogramme empfangen kann.
Bitte beachten Sie, dass das Gerät kompatibel mit der Verimatrix Advanced Security Verschlüsselung sein muss.
In der Regel ja. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Sky-Kundenberatung.
Die internationalen TV-Zusatzprogramme von DOKOM21 bieten Ihnen interessante und wichtige Programme aus Ihrer Heimat zu attraktiven Preisen. Und das in digitaler Empfangsqualität direkt über Ihren TV-Kabelanschluss.
Programmpakete oder deren Inhalte können sich in der Tat ändern.
Dies kann z.B. daran liegen, dass Lizenzen einzelner Programmveranstalter nicht verlängert werden. In diesem Fall wird sich Ihr Kabelnetzbetreiber bzw. der Programmlieferant darum bemühen, ein gleichwertiges Programm zur Verfügung zu stellen.
Wenn es zum Beispiel aufgrund steigender Lizensgebühren zu Preisanpassungen kommt, dann teilen wir Ihnen diese umgehend mit. Selbstverständlich können Sie dann selbst entscheiden, ob Sie das Programmpaket weiterhin nutzen möchten.
Die TKG-Novelle bringt Änderungen im Telekommunikationsgesetz mit sich, die sich auch auf die Abrechnung der Kosten des TV-Kabelanschlusses auswirken. Das neue Gesetz wurde am 1. Dezember 2021 in Kraft gesetzt. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen.
Ab dem 01.07.2024 entfällt das sog. „Nebenkostenprivileg“: Es ist dann nicht mehr erlaubt, dass Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten als umlagefähige Position abrechnen. Mieter*innen, die Kabel-TV mittels Nebenkostenumlage bezogen haben, müssen daher einen eigenen Vertrag zur Versorgung ihrer Wohnung mit Kabel-TV abschließen.
Die Kosten für Ihren neuen Kabel-TV-Anschluss können von Ihren bisherigen Kosten abweichen. Dies hängt davon ab, welche Vereinbarung Ihr Vermieter mit uns getroffen hat.
Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, haben Sie bisher wahrscheinlich die Gebühren für Kabelfernsehen über Ihre Nebenkosten beglichen. Da diese Möglichkeit ab dem 01.07.2024 entfällt, erhalten Sie hier die Informationen, wie Sie weiterhin Kabelfernsehen schauen können.
Keine Sorge, um wie bisher Kabelfernsehen zu schauen, benötigen Sie keine neue Hardware. Sie können Ihr aktuelles Equipment weiterhin nutzen.
Die Änderung beim Kabel-TV-Anschluss betrifft Bewohner von Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss bis zum 2024 über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Um herauszufinden, ob dies auch für Sie gilt, können Sie Ihren Mietvertrag bzw. Ihre Nebenkosten-Abrechnung überprüfen oder Ihren Vermieter direkt darauf ansprechen.
Ab dem 01.07.2024 sperrt DOKOM21 nach und nach Anschlüsse, für die kein neuer Vertrag zur Kabel-TV-Versorgung abgeschlossen wurde. Eine spätere Wiederanschaltung des TV-Signals ist für Sie dann kostenpflichtig.
Wenn Sie Ihren Kabel-TV-Anschluss direkt über DOKOM21 beziehen wollen, müssen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Sollten Sie bereits DOKOM21-Kunde sein, können Sie einwilligen, das bereits bestehende Lastschriftmandat auch zu diesem Zweck zu nutzen. Alternativ erhalten Sie von uns eine monatliche Rechnung, die Sie per Überweisung begleichen.
Der Wegfall der Umlagefähigkeit bezieht sich auf die Zahlung des TV-Kabel-Anschlusses über die Mietnebenkosten. Der Empfang des Internetsignals über das Kabelnetz ist davon nicht betroffen.
Bei Nutzung von Kabel -TV mit Internet (und Telefon) Produkten gewähren wir Ihnen einen monatlichen Preisvorteil. Sollten Sie sich dafür entscheiden, den Kabel-TV-Anschluss nicht weiter zu nutzen, entfällt dieser Preisvorteil.
Für Sie als Hausverwalter bzw. Vermieter haben wir verschiedene Möglichkeiten, Ihren Mieter*innen auch nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs am 30.06.2024 weiterhin eine rabattierte Kabel-TV-Versorgung und Multimediapakete (Internet, Telefon, TV) im DOKOM21-Netz anzubieten. So reduzieren Sie den Verwaltungs- und Betreuungsaufwand und verhindern Beschwerden der Bewohner*innen aufgrund der Abschaltung des TV-Signals.
DOKOM21 bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Immobilie(n). Nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten auf und lassen Sie sich beraten.
Hauseigentümer erhalten durch die TKG-Novelle ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Verträge zur Kabel-TV-Versorgung zum 30.06.2024.
Nicht betroffen von diesem Sonderkündigungsrecht sind jedoch Gestattungsverträge für die NE4.
Als „Ersatz“ für den Wegfall des Nebenkostenprivilegs wurde im Rahmen der TKG-Novelle die sog. Glasfaserumlage eingeführt. Durch diese können die Anschaffungskosten für eine moderne Gebäudeinfrastruktur in Form von Glasfaserverkabelung auf die Mieter umgelegt werden. Der Umlagebetrag für die Baukosten des Glasfaseranschlusses beläuft sich auf maximal 60 € / Jahr und Wohnung, die über fünf Jahre auf die Mieter umgelegt werden können. Verfügt Ihr Gebäude noch über eine Kupfer-Verkabelung in Baumstruktur, können Sie diese auf eigene Rechnung durch eine Glasfaserverkabelung ersetzen. Diese Modernisierungsmaßnahme können Sie im Rahmen einer „Modernisierungsmieterhöhung“ (max. 8 % der monatlichen Nettokaltmiete) auf die Mieter umlegen.
Sie möchten Ihre Immobilie(n) mit einem zukunftsfähigen Glasfaseranschluss oder einer Inhouse-Verkabelung mit Glasfaserkabeln ausstatten? Nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten auf und lassen Sie sich beraten.
Aufgrund einer Umstellung der Übertragungstechnik gibt es aktuell keine Möglichkeit, die TV-Zusatzprogramme zu bestellen. Daher haben wir diese auf der Website vorerst deaktiviert.
Bestandskunden, die bereits unsere Zusatzprogramme nutzen, sind davon nicht betroffen und können weiterhin wie gewohnt das TV-Programm in hochauflösendem HD oder die internationalen TV-Sender sehen.
Wenn Sie Fehlermeldungen wie "Kein Zugriff" oder "Sender ist verschlüsselt" auf Ihren abonnierten Sendern erhalten, ist Ihr CA-Modul ggf. nicht mehr freigeschaltet und benötigt ein neues Freischaltsignal.
Ist das Programm nach 30 minütiger Wartezeit weiterhin nicht zu entschlüsseln, führen Sie bitte folgende Schritte durch:
1. Starten Sie erneut einen vollständigen Sendersuchlauf. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Handbuch Ihres Digital Receivers.
2. Verbleiben Sie auf dem bestellten, nicht empfangbaren Sender und führen Ihre Smartcard abhängig von den Angaben des Digital Receiver Herstellers mit dem Chip nach unten bzw. oben weisend erneut ein. Warten Sie ohne weiteren Senderwechsel eine Stunde ab.
3. Sollten die bestellten Sender weiterhin nicht empfangbar sein, melden Sie dies bitte unter Angabe Ihrer Smartcard-Nummer bei der DOKOM21 Störungshotline unter der folgenden Rufnummer: 0231.930-10 00.