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Abschaffung Nebenkostenprivileg

Mein Vermieter hat mich informiert, dass mein Kabel-TV-Anschluss gekündigt wurde. Wie kann ich in Zukunft weiter fernsehen?

Wenn Sie ein Schreiben Ihres Vermieters erhalten haben, bedeutet dies, dass Ihr Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet wird. Um weiter wie bisher fernsehen zu können, müssen Sie einen eigenen Anschluss für Ihre Wohnung beauftragen. Sollten Sie dazu von Ihrem Vermieter eine sogenannte „Fortführungsvereinbarung“ von DOKOM21 erhalten haben, füllen Sie diese einfach aus und senden Sie das Dokument an Ihren Vermieter zurück. Dieser leitet es dann an DOKOM21 weiter. Haben Sie keine Fortführungsvereinbarung erhalten, können Sie Ihren Kabel-TV-Anschluss ganz einfach online bei DOKOM21 bestellen. Prüfen Sie dazu die Verfügbarkeit von DOKOM21 Kabel-TV an Ihrer Anschrift.


Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Schritte rechtzeitig unternehmen, um den neuen Vertrag vor der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 abzuschließen.

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