Was passiert, wenn ich keinen neuen Vertrag zur Kabel-TV-Versorgung bzw. keine Fortführungsvereinbarung abschließe?
Ab dem 01.07.2024 sperrt DOKOM21 nach und nach Anschlüsse, für die kein neuer Vertrag zur Kabel-TV-Versorgung abgeschlossen wurde. Eine spätere Wiederanschaltung des TV-Signals ist für Sie dann kostenpflichtig.
Ähnliche Fragen
- Welche Auswirkungen hat die TKG-Novelle für Mieter?
- Wie wirkt sich die TKG-Novelle auf meinen bestehenden Kabel-TV-Vertrag und die Kosten aus?
- Wen betrifft die Änderung der Kabel-TV-Regelung?
- Was passiert mit meinem Internetanschluss, den ich über Kabel beziehe?
- Wann benötige ich einen Receiver und welchen?
- Wann benötige ich einen Receiver und welchen?