Was passiert, wenn ich keinen neuen Vertrag zur Kabel-TV-Versorgung bzw. keine Fortführungsvereinbarung abschließe?
Ab dem 01.07.2024 sperrt DOKOM21 Anschlüsse, für die kein neuer Vertrag zur Kabel-TV-Versorgung abgeschlossen wurde. Eine spätere Wiederanschaltung des TV-Signals ist für Sie dann kostenpflichtig.
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