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Abschaffung Nebenkostenprivileg

Welche Schritte sind als Bewohner erforderlich, um weiterhin Kabelfernsehen zu schauen?

Wenn Sie auch nach dem 30.06.2024 weiterhin wie gewohnt Kabelfernsehen schauen möchten, müssen Sie einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen. Sollten Sie von Ihrem Vermieter / Ihrer Hausverwaltung eine sogenannte „Fortführungsvereinbarung“ von DOKOM21 erhalten haben, füllen Sie dieses Dokument aus und senden es an Ihren Vermieter / Ihre Hausverwaltung zurück. Diese leiten es dann an DOKOM21 weiter und Sie können weiterhin wie gewohnt unser TV-Angebot nutzen. Dazu profitieren Sie von einer Vertragslaufzeit von nur einem Monat.

Haben Sie keine Fortführungsvereinbarung erhalten, können Sie Ihren Kabel-TV-Anschluss bei DOKOM21 ganz einfach online bestellen. Prüfen Sie dazu die Verfügbarkeit von DOKOM21 Kabel-TV an Ihrer Anschrift direkt auf unserer Webseite.

Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Schritte rechtzeitig unternehmen, um den neuen Vertrag vor der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 abzuschließen.

 

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