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Umzug

Muss bei einem Umzug ein Techniker in meine neuen Räumlichkeiten?

Da in Ihren neuen Räumlichkeiten Messungen und eventuell auch Arbeiten durchgeführt werden müssen, sollte am Anschalttag ein Techniker Zugang haben können.

Durch die Angaben:

  • Nachname (ggf. auch Vorname) des Vormieters

  • Stockwerk der Wohnung (z.B. 2. OG rechts)

  • Besonderheit der Wohnungslage (z.B. Vorder- oder Hinterhaus)

können wir Ihren Anschluss aber gegebenenfalls auch ohne einen Technikereinsatz vor Ort bereitstellen.

Genaue Hinweise, ob der Besuch eines Technikers erforderlich ist, entnehmen Sie bitte Ihrer Terminbestätigung.

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