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Abschaffung Nebenkostenprivileg

Was passiert mit meinem Internetanschluss, den ich über Kabel beziehe?

Der Wegfall der Umlagefähigkeit bezieht sich auf die Zahlung des TV-Kabel-Anschlusses über die Mietnebenkosten. Der Empfang des Internetsignals über das Kabelnetz ist davon nicht betroffen.

Wenn Sie aktuell sowohl Kabel-TV als auch Internet (und Telefon) von DOKOM21 beziehen, gewähren wir Ihnen einen monatlichen Preisvorteil. Diesen können wir Ihnen nur anbieten, wenn Sie auch weiterhin Kabel-TV über DOKOM21 beziehen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, den Kabel-TV-Anschluss nicht weiter zu nutzen, entfällt dieser Preisvorteil daher spätestens zum 30.06.2024.

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