Welche Auswirkungen hat die TKG-Novelle für Mieter?
Die TKG-Novelle bringt Änderungen im Telekommunikationsgesetz mit sich, die sich auch auf die Abrechnung der Kosten des TV-Kabelanschlusses auswirken. Das neue Gesetz wurde am 1. Dezember 2021 in Kraft gesetzt. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen.
Ab dem 01.07.2024 entfällt das sog. „Nebenkostenprivileg“: Es ist dann nicht mehr erlaubt, dass Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten als umlagefähige Position abrechnen. Mieter*innen, die Kabel-TV mittels Nebenkostenumlage bezogen haben, müssen daher einen eigenen Vertrag zur Versorgung ihrer Wohnung mit Kabel-TV abschließen.
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