Sie erhalten Ihre monatliche Rechnung in der ersten Woche des Folgemonats.
Beachten Sie bitte den Abrechnungszeitraum Ihrer Telefonrechnung.
Der Abrechnungszeitraum ist ein fest definiertes Zeitfenster vom ersten Kalendertag bis zum letzten Kalendertag eines Monats. Dies bedeutet, dass danach der Rechnungslauf erfolgt und die Rechnungen anschließend in den Postversand gehen bzw. im Kundenbereich online eingestellt werden.
Hinweis: Änderungswünsche bzw. Korrekturen, die nach Ablauf eines Abrechnungszeitraumes bei DOKOM21 eingehen, können erst in der Folgerechnung berücksichtigt werden.
Etwaige Einwendungen gegen die Rechnung melden Sie bitte unverzüglich, jedoch innerhalb von acht Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich.
Erfolgt innerhalb der acht Wochen kein schriftlicher Einwand, gilt die Rechnung als stillschweigend anerkannt.
Sollte Ihr Einwand berechtigt sein, wird DOKOM21 selbstverständlich umgehend Abhilfe schaffen.
Der Abrechnungszeitraum ist ein feststehendes Zeitfenster vom ersten Kalendertag bis zum letzten Kalendertag eines Monats.
Ihre Einzelverbindungen werden gemäß der gesetzlichen Speicherfrist für einen Zeitraum von 180 Tagen ab Rechnungsstellung gespeichert. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist DOKOM21 verpflichtet, diese Daten zu löschen.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Beauftragung der vorzeitigen Löschung der Abrechungsdaten oder nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist DOKOM21 gemäß §7 Abs. 4 TDSV keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen trifft. Sollten Sie nachträglich Kopien von Einzelverbindungen wünschen, die eine ältere als die aktuelle Rechnung betreffen, klicken Sie hier. Drucken Sie sich bitte das Dokument aus und senden es vollständig ausgefüllt an DOKOM21. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Speicherfrist erhalten Sie dann Ihre gewünschten Daten.
Die Grundgebühren werden anteilig ab dem Tag Ihrer Anschaltung in Rechnung gestellt.
Beachten Sie bitte, dass sich der Abrechnungszeitraum dadurch nicht ändert.
Der Abrechnungszeitraum ist ein fest definiertes Zeitfenster vom ersten Kalendertag bis zum letzten Kalendertag eines Monats.
Auf Wunsch sendet DOKOM21 Ihnen gerne eine Kopie Ihrer Rechnung zu. Rufen Sie uns einfach unter der folgenden kostenfreien Rufnummer an: 0800.930-10 50.
Die Zusendung Ihrer Telefonrechnung über den Postweg wird gemäß Preisliste mit 2,59 € berechnet. Gerne senden wir Ihnen die Kopie auch per E-Mail zu.
Beachten Sie bitte, dass Einzelverbindungen nach 180 Tagen gelöscht werden.
Bei Ihrer Telefonrechnung handelt es sich um einen Einzelbeleg.
Ein Saldo Ihres Kundenkontos wird daher auf der Telefonrechnung nicht aufgeführt. Vorhandenes Guthaben wird bei der Abbuchung Ihrer Folgerechnung durch DOKOM21 entsprechend berücksichtigt. Sollten Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen und den Rechnungsbetrag selbst überweisen, bringen Sie Ihr Guthaben bitte selbst in Abzug.
Auskunft über Ihr Kundenkonto erhalten Sie beim DOKOM21 Kundenservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800.930-1050.
Hinweis: Bitte halten Sie zu diesem Zweck Ihre Kundennummer oder Vertragsnummer bereit.