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Abschaffung Nebenkostenprivileg

Wenn Sie auch nach dem 30.06.2024 weiterhin wie gewohnt Kabelfernsehen schauen möchten, müssen Sie einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen. Sollten Sie von Ihrem Vermieter / Ihrer Hausverwaltung eine sogenannte „Fortführungsvereinbarung“ von DOKOM21 erhalten haben, füllen Sie dieses Dokument aus und senden es an Ihren Vermieter / Ihre Hausverwaltung zurück. Diese leiten es dann an DOKOM21 weiter und Sie können weiterhin wie gewohnt unser TV-Angebot nutzen. Dazu profitieren Sie von einer Vertragslaufzeit von nur einem Monat.

Haben Sie keine Fortführungsvereinbarung erhalten, können Sie Ihren Kabel-TV-Anschluss bei DOKOM21 ganz einfach online bestellen. Prüfen Sie dazu die Verfügbarkeit von DOKOM21 Kabel-TV an Ihrer Anschrift direkt auf unserer Webseite.

Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Schritte rechtzeitig unternehmen, um den neuen Vertrag vor der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 abzuschließen.

 

Wenn Sie die Fortführungsvereinbarung (FFV) unterzeichnen, die Sie von DOKOM21 erhalten haben, profitieren Sie von einer einfachen Fortführung Ihres bestehendes Vertragsverhältnisses. Sie beziehen weiterhin wie gewohnt Kabel-TV zum Vorteilspreis und können dieses monatlich kündigen. Sie bezahlen Ihren TV-Anschluss somit nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung an Ihren Vermieter, sondern direkt an DOKOM21. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unsere rabattierten Multimedia-Pakete (Internet, Telefon, TV) zu nutzen. Da Sie sich durch die Unterzeichnung der FFV frühzeitig für die Weiterversorgung Ihres Anschlusses entscheiden, wird Ihr Anschluss zum Stichtag nicht abgeschaltet und es entstehen Ihnen keine Kosten für die Wiederanschaltung.

Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, haben Sie bisher wahrscheinlich die Gebühren für Kabelfernsehen über Ihre Nebenkosten beglichen. Da diese Möglichkeit ab dem 01.07.2024 entfällt, erhalten Sie hier die Informationen, wie Sie weiterhin Kabelfernsehen schauen können.

Die TKG-Novelle bringt Änderungen im Telekommunikationsgesetz mit sich, die sich auch auf die Abrechnung der Kosten des TV-Kabelanschlusses auswirken. Das neue Gesetz wurde am 1. Dezember 2021 in Kraft gesetzt. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

Ab dem 01.07.2024 entfällt das sog. „Nebenkostenprivileg“: Es ist dann nicht mehr erlaubt, dass Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten als umlagefähige Position abrechnen. Mieter*innen, die derzeit Kabel-TV mittels Nebenkostenumlage beziehen, müssen daher spätestens zum 01.07.24 einen eigenen Vertrag zur Versorgung ihrer Wohnung mit Kabel-TV abschließen.

Die Kosten für Ihren neuen Kabel-TV-Anschluss können von Ihren bisherigen Kosten abweichen. Dies hängt davon ab, welche Vereinbarung Ihr Vermieter mit uns getroffen hat.

Keine Sorge, um wie bisher Kabelfernsehen zu schauen, benötigen Sie keine neue Hardware. Sie können Ihr aktuelles Equipment weiterhin nutzen.

Die Änderung beim Kabel-TV-Anschluss betrifft Bewohner von Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss bisher über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Um herauszufinden, ob dies auch für Sie gilt, können Sie Ihren Mietvertrag bzw. Ihre Nebenkosten-Abrechnung überprüfen oder Ihren Vermieter direkt darauf ansprechen.

Ab dem 01.07.2024 sperrt DOKOM21 Anschlüsse, für die kein neuer Vertrag zur Kabel-TV-Versorgung abgeschlossen wurde. Eine spätere Wiederanschaltung des TV-Signals ist für Sie dann kostenpflichtig.

Wenn Sie Ihren Kabel-TV-Anschluss direkt über DOKOM21 beziehen wollen, müssen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Sollten Sie bereits DOKOM21-Kunde sein, können Sie einwilligen, das bereits bestehende Lastschriftmandat auch zu diesem Zweck zu nutzen. Alternativ erhalten Sie von uns eine monatliche Rechnung, die Sie per Überweisung begleichen.

Der Wegfall der Umlagefähigkeit bezieht sich auf die Zahlung des TV-Kabel-Anschlusses über die Mietnebenkosten. Der Empfang des Internetsignals über das Kabelnetz ist davon nicht betroffen.

Wenn Sie aktuell sowohl Kabel-TV als auch Internet (und Telefon) von DOKOM21 beziehen, gewähren wir Ihnen einen monatlichen Preisvorteil. Diesen können wir Ihnen nur anbieten, wenn Sie auch weiterhin Kabel-TV über DOKOM21 beziehen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, den Kabel-TV-Anschluss nicht weiter zu nutzen, entfällt dieser Preisvorteil daher spätestens zum 30.06.2024.

Für Sie als Hausverwalter bzw. Vermieter haben wir verschiedene Möglichkeiten, Ihren Mieter*innen auch nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs am 30.06.2024 weiterhin eine rabattierte Kabel-TV-Versorgung und Multimediapakete (Internet, Telefon, TV) im DOKOM21-Netz anzubieten. So reduzieren Sie den Verwaltungs- und Betreuungsaufwand und verhindern Beschwerden der Bewohner*innen aufgrund der Abschaltung des TV-Signals.

DOKOM21 bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Immobilie(n). Nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten auf und lassen Sie sich beraten.

Wenn Sie ein Schreiben Ihres Vermieters erhalten haben, bedeutet dies, dass Ihr Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet wird. Um weiter wie bisher fernsehen zu können, müssen Sie einen eigenen Anschluss für Ihre Wohnung beauftragen. Sollten Sie dazu von Ihrem Vermieter eine sogenannte „Fortführungsvereinbarung“ von DOKOM21 erhalten haben, füllen Sie diese einfach aus und senden Sie das Dokument an Ihren Vermieter zurück. Dieser leitet es dann an DOKOM21 weiter. Haben Sie keine Fortführungsvereinbarung erhalten, können Sie Ihren Kabel-TV-Anschluss ganz einfach online bei DOKOM21 bestellen. Prüfen Sie dazu die Verfügbarkeit von DOKOM21 Kabel-TV an Ihrer Anschrift.


Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Schritte rechtzeitig unternehmen, um den neuen Vertrag vor der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 abzuschließen.

Hauseigentümer erhalten durch die TKG-Novelle ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Verträge zur Kabel-TV-Versorgung zum 30.06.2024.
Nicht betroffen von diesem Sonderkündigungsrecht sind jedoch Gestattungsverträge für die NE4.

Als „Ersatz“ für den Wegfall des Nebenkostenprivilegs wurde im Rahmen der TKG-Novelle die sog. Glasfaserumlage eingeführt. Durch diese können die Anschaffungskosten für eine moderne Gebäudeinfrastruktur in Form von Glasfaserverkabelung auf die Mieter umgelegt werden. Der Umlagebetrag für die Baukosten des Glasfaseranschlusses beläuft sich auf maximal 60 € / Jahr und Wohnung, die über fünf Jahre auf die Mieter umgelegt werden können. Verfügt Ihr Gebäude noch über eine Kupfer-Verkabelung in Baumstruktur, können Sie diese auf eigene Rechnung durch eine Glasfaserverkabelung ersetzen. Diese Modernisierungsmaßnahme können Sie im Rahmen einer „Modernisierungsmieterhöhung“ (max. 8 % der monatlichen Nettokaltmiete) auf die Mieter umlegen.

Sie möchten Ihre Immobilie(n) mit einem zukunftsfähigen Glasfaseranschluss oder einer Inhouse-Verkabelung mit Glasfaserkabeln ausstatten? Nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten auf und lassen Sie sich beraten.

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